Integrationsbetrieb
Der Verein Lernen Fördern möchte mit dem TierGarten Oppenheim neue Wege gehen. So soll der TierGarten, als Integrationsbetrieb, sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze, darunter Arbeitsplätze für Menschen mit Vermittlungshemmnissen und Schwerbehinderung, schaffen.
Integrationsbetriebe sind Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt, die in besonderem Maße schwer vermittelbare, behinderte Menschen beschäftigen. Die Beschäftigungsquote ist mit mindestens 25 % maximal 50% festgelegt. Der besondere Aufwand, der durch die überdurchschnittlich hohe Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen entsteht, wird dem Integrationsbetrieb durch eine Ausgleichsabgabe gem. §§ 132 ff SGB IX vom Integrationsamt ausgeglichen.
Durch den Ausgleich des besonderen Aufwandes für die Beschäftigung und arbeitsbegleitende Unterstützung einer überdurchschnittlich hohen Zahl von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung, ein tragfähiges Konzept, Marktanalyse und eine betriebswirtschaftliche Beratung soll erreicht werden, dass Integrationsbetriebe am Markt bestehen können. Mit der Errichtung eines Integrationsbetriebes erfüllt sich ein lange gehegter Wunsch der im Verein Tätigen, neben Betreuung, Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebensumständen, auch selbst Arbeitsplätze für diese Zielgruppe zu schaffen, um so die immer schwierigere Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen ein klein wenig zu verbessern.